Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an dem PayNowEatLater Gutscheinsystem und die Vermarktung der Restaurant-Gutscheine

(Stand: Februar 2022)

1. Vertragsgegenstand

  • 1.1. Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmen aus dem Gastronomie-Bereich mit Sitz in Deutschland („Partner“).
  • 1.2. Die PayNowEatLater GmbH, Schulterblatt 58, 20357 Hamburg, („PayNowEatLater“) bindet den Partner an das PayNowEatLater Gutscheinsystem an. Die Leistungen von PayNowEatLater umfassen:
    • die Herstellung von Restaurant-Gutscheinen
    • der Betrieb eines IT-Systems zur Ausgabe und Verwaltung von Restaurant-Gutscheinen
    • die Vermarktung von Restaurant-Gutscheinen.
  • 1.3. Mit dem PayNowEatLater Gutscheinsystem ermöglicht PayNowEatLater dem Partner, eigene Gutscheine („Restaurant-Gutscheine“) auszugeben und zu verwalten.

2. HERSTELLUNG DER RESTAURANT-GUTSCHEINE

  • 2.1. Der Partner kann die Restaurant-Gutscheine zu unterschiedlichen Nennbeträgen in elektronischer Form als pdf zum Ausdrucken und in haptischer Form ausgeben.
  • 2.2. PayNowEatLater erstellt die Restaurant-Gutscheine nach den Gestaltungsrichtlinien von PayNowEatLater. Das Design kann im Partner-Login unter partner.paynoweatlater.de eingesehen werden.
  • 2.3. Die Herstellung der Restaurant-Gutscheine erfolgt nach Bedarf des Partners. Benötigt der Partner Restaurant-Gutscheine zum Eigenvertrieb kann der diese per E-Mail (partner@paynoweatlater.de) anfordern.

3. SPEZIFIKATIONEN DES BEZUGSRECHTS

  • 3.1. Der Restaurant-Gutschein wird vom Partner ausgegeben und verkörpert ein vom Partner eingeräumtes Recht zum Bezug von zubereiteten Speisen und Getränken beim Partner zum Verzehr vor Ort oder zum Takeaway („Bezugsrecht“).
  • 3.2. Der Restaurant-Gutschein ist nur in den Verkaufsstellen des Partners einlösbar. Der Partner gewährleistet,
    • dass der Partner-Gutschein ausschließlich zum Bezug von zubereiteten Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort oder zum Takeaway einlösbar ist. Ein Rücktausch in Geld ist ausgeschlossen,
    • dass sämtliche Leistungen gegen Einlösung seines Restaurant-Gutscheins im Einklang mit allen hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß erbracht werden,
    • dass der Restaurant-Gutschein für sämtliche zubereitete Speisen und Getränke aus seiner Produktpalette uneingeschränkt einlösbar ist,
    • dass auch mehrere Restaurant-Gutscheine bei einem Besuch einlösbar sind und
    • dass der Restaurant-Gutschein während seiner Gültigkeit solange eingesetzt werden kann, bis das Gutscheinguthaben aufgebraucht ist.
  • 3.3. Das Bezugsrecht ist 3 Jahre beginnend mit Ende des Jahres, in dem der Gutschein vertrieben wurde, gültig.

4. ANBINDUNG AN DAS IT-SYSTEM

  • 4.1. PayNowEatLater bindet den Partnern an das PayNowEatLater IT-System einschließlich einer Website („IT-System“) an. Wesentliche Funktionalitäten sind:
    • PayNowEatLater generiert für den Partner Gutscheincodes und führt die nach Aktivierung zugeordneten Guthabenkonten.
    • Der Partner kann mit Hilfe des IT-Systems den Restaurant-Gutschein im IT-System auf Gültigkeit überprüfen (Validierung) und den Restaurtant-Gutschein in Höhe des Einlösebetrags entwerten.
    • Der Partner kann im Partner-Login-Bereich Daten zu seinen Restaurant-Gutscheinen einsehen.
    • PayNowEatLater unterhält für den Partner einen Support, der über eine Service-Nummer und eine Service-E-Mail-Adresse erreichbar ist. Die Kontaktdaten sind im Partner-Login-Bereich einsehbar.
  • 4.2. Das IT-System einschließlich seiner zugrunde liegenden Technologie, der Hardware und Software bleibt das (geistige) Eigentum von PayNowEatLater. PayNowEatLater gewährt dem Vertragspartner ein schuldrechtliches, nicht-exklusives, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieses Vertrags begrenztes Recht auf Nutzung des IT-Systems nach Maßgabe dieses Vertrags.

5. VERMARKTUNG VON RESTAURANT-GUTSCHEINEN

  • 5.1. PayNowEatLater ist berechtigt, Restaurant-Gutscheine im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vertreiben („Gutscheinvertrieb“). PayNowEatLater ist nicht beschränkt in der Wahl seiner Vertriebskanäle.
  • 5.2. Der Partner ist verpflichtet, PayNowEatLater während der Vertragslaufzeit mit Restaurant-Gutscheinen entsprechend der in der jeweiligen Bestellung angeforderten Menge zu beliefern. Hierzu räumt der Partner PayNowEatLater für den Vertrieb der Restaurant-Gutscheine die entsprechenden Bezugsrechte nach Maßgabe der Ziff. 3 ein. Die Einräumung des Bezugsrechts in entsprechender Höhe erfolgt mit Aktivierung der Gutscheincodes.
  • 5.3. Eine Pflicht zur Abnahme eines bestimmten Kontingents an Restaurant-Gutscheinen einschließlich der Bezugsrechte besteht für PayNowEatLater nicht.

6. PFLICHTEN DES PARTNERS

  • 6.1. Der Partner stellt PayNowEatLater Bilder, Texte (Restaurantprofil), Logos (zusammen: „Materialien“) kostenlos zur Verfügung. Der Partner sichert zu, dass er Inhaber der Rechte an den Materialien ist oder von den jeweiligen Inhabern dieses Recht zur Nutzung und Übertragung berechtigt ist.
  • 6.2. PayNowEatLater ist berechtigt, die Materialien sowie den Firmennamen und die Anschrift des Partners für die Herstellung der Restaurant-Gutscheine sowie für die Vermarktung auf den Webseiten von PayNowEatLater und auf Social-Media-Kanälen zu nutzen.
  • 6.3. Der Vertragspartner sichert zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen in den Materialien sowie die erhobenen Stammdaten des Partners zutreffend sind. Der Partner wird PayNowEatLater unverzüglich über Änderungen informieren.
  • 6.4. Der Partner erhält Zugangsdaten für den Partner-Login-Bereich im IT-System. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

7. ENTGELTE

  • 7.1. Für den Betrieb des Gutscheinsystems schuldet der Partner PayNowEatLater kein Entgelt.
  • 7.2. Der Kaufpreis für die Restaurant-Gutscheine ist der Wert des Bezugsrechts abzüglich des vereinbarten Discounts in Höhe von 3.5% vom Gutscheinwert.
  • 7.3. Die Abrechnung erfolgt bei Auszahlungsbeträgen von mehr als 100 Euro wöchentlich, ansonsten monatlich.
  • 7.4. Die Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

8. DATENSCHUTZ

  • Jede Partei ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und insbesondere der DSGVO zu verarbeiten.

9. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG

  • 9.1. Dieser Vertrag beginnt mit Vertragsunterzeichnung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden.
  • 9.2. Das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt für beide Parteien unberührt.
  • 9.3. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
  • 9.4. PayNowEatLater stellt dem Partner auch nach Vertragsbeendigung das IT-System bereit, damit der Partner seine Restaurant-Gutscheine weiterhin akzeptieren kann. Dies gilt solange, bis alle Restaurant-Gutscheine eingelöst oder ihre Gültigkeit verloren haben.

10. VERTRAGSÄNDERUNG

  • 10.1. Ergänzungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie nicht das Vertragsverhältnis wesentlich umgestalten, werden dem Partner in Textform, z.B. per E-Mail spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Der Partner kann den Änderungen vor ihrem Inkrafttreten entweder annehmen oder sie ablehnen.
  • 10.2. Die Zustimmung des Partners gilt als erteilt, wenn der Partner seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird PayNowEatLater den Partner in ihrem Angebot besonders hinweisen.

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

  • 11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • 11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • 12.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
  • 12.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch wirksame ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend bei einer Regelungslücke.
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